Stand 30.08.2023
Gibt es tatsächlich eine Sanierungspflicht?
Seit 2021 arbeitet die EU an einer Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Diese Richtlinie soll dazu beitragen, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand energieeffizienter werden – sozusagen per Sanierungspflicht. Die Sanierungsverpflichtungen werden kontrovers diskutiert.
Wir geben Ihnen einen Überblick zur aktuellen Lage und was, Stand jetzt, zu den neuen Pflichten bekannt ist.
Bis 2050 soll der ganze Gebäudesektor in der Europäischen Union weitestgehend emissionsfrei sein und gewissermaßen ohne fossile Energieträger auskommen. Zu dokumentieren ist dies über Energieeffizienzklassen, wie man sie von den Energieausweisen oder Gebäudeenergieausweisen kennt. Die Energieeffizienzklassen sind auf einer Skala von A bis H aufgeführt, wobei A die beste Energieeffizienzklasse ist.
Konkret soll der Gebäudesektor innerhalb bestimmter Fristen stufenweise aufgebessert werden:
- Bis 2027 sollen öffentliche Gebäude / Nichtwohngebäude energetisch saniert werden, sodass sie mindestens das Energieeffizienzniveau F erhalten. Bis 2030 müssen sie das Effizienzniveau E erreichen.
- Wohngebäude dagegen, sollen bis 2030 mindestens das Energieeffizienzniveau F erreichen. Bis 2033 muss mindestens die Klasse E erreicht und entsprechend saniert sein.
Mehr Infos zur Einstufung von Energieeffizienzklassen.
Die Sanierungspflicht wird durch Förderprogramme des Bundes (KfW und Bafa) und Ausnahmeregelungen unterstützt.
Mehr Infos.